Vorbemerkung

Eine Behandlung nach den Regeln der Klassischen Homöopathie erfordert nach einer langjährigen Ausbildung viel Zeit-u. Arbeitsaufwand.
Sie als Patient nehmen nur die Zeit in der Praxis wahr. Das sind bei der Erstanamnese einer chronischen, konstitutionellen Behandlung schon mal 1,5 – 2,5 Stunden. Die anschließende oft ebenfalls mehrstündige Analyse und Mittelausarbeitung findet im für Sie Verborgenen statt.

Auch bei Folgeterminen von zB 60 Minuten in der Praxis, kommen Vorbereitungszeiten und häufig Nachbearbeitungszeiten hinzu, so dass aus 1 Praxisstunde schnell eine Gesamtarbeitszeit von 2 oder auch mehr Stunden wird.

Das gleiche gilt für kurze Telefonate.

Eine Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wird diesem enormem Arbeitsaufwand nicht gerecht.Diese GebüH stammt (mit seitdem gleichgebliebenen, unveränderten Sätzen) aus dem Jahre 1985 und hat schon damals unsere Arbeit nicht gewürdigt. Außerdem ist dieses Verzeichnis weder für Heilpraktiker, Beihilfestellen, noch Krankenversicherer bindend.

Deshalb sind meine Honorarsätze höher angesetzt.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie, selbst wenn Sie privat krankenversichert sind, je nach Versicherungsvertrag, eine Eigenleistung zu erbringen haben.

Die genauen Kosten für eine Behandlung teile ich Ihnen gerne bei diesem angebotenen Informationsgespräch mit.

Sie sind gesetzlich versichert:

Heilpraktikerkosten werden grundsätzlich nicht erstattet.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die auch Heilpraktikerkosten mit übernimmt.
Die monatlichen Beiträge sind oft nicht hoch und ein relativ großer Teil der Kosten kann erstattet werden, zB eine best. Summe / Jahr.

Sie sind privat versichert:

Hier erfolgt die Erstattung sehr unterschiedlich, je nach Versicherungsvertrag.

Tip: Bevor Sie eine private KV oder eine private Zusatzversicherung abschließen, erkundigen Sie sich vorab, in welcher Höhe Heilpraktikerkosten erstattet werden, in welcher Höhe zB die Ziffern 1 – 5 der GebüH erstattet werden.

Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich!